[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elektrog_2015-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elektrog_2015","Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-10-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felektrog_2015\u002Fxml.zip",9755046,"§ 12","12","Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten","Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten","Die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten darf nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern, Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten sowie von Betreibern von nach § 21 zertifizierten Erstbehandlungsanlagen vorgenommen werden. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte dürfen mit der Sammlung und Rücknahme auch Dritte beauftragen.","ELEKTROG_2015 - Sammlung und Rücknahme - Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten - § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten\n\nDie Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten darf nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern, Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigten sowie von Betreibern von nach § 21 zertifizierten Erstbehandlungsanlagen vorgenommen werden. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte dürfen mit der Sammlung und Rücknahme auch Dritte beauftragen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11","Verordnungsermächtigungen","11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Getrennte Erfassung","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Kennzeichnung","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 13","Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger","13",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 14","Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger","14",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 15","Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte","15",[],false]