[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elektrostoffv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elektrostoffv","Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-04-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felektrostoffv\u002Fxml.zip",1220812,"§ 13","13","Konformitätsvermutung",null,"(1) Bei einem Elektro- oder Elektronikgerät, das mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, gehen die Marktüberwachungsbehörden davon aus, dass das Gerät die Anforderungen nach § 3 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 und Satz 2 erfüllt.\n(2) Für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für deren Werkstoffe und Bauteile wird widerlegbar vermutet, dass sie die Anforderungen des § 3 Absatz 1 erfüllen, wenn 1.an ihnen durch den Hersteller oder durch ihn beauftragte Dritte Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 3 Absatz 1 nachweisen, oder\n2.sie nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.","ELEKTROSTOFFV - § 13 Konformitätsvermutung\n\n(1) Bei einem Elektro- oder Elektronikgerät, das mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, gehen die Marktüberwachungsbehörden davon aus, dass das Gerät die Anforderungen nach § 3 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 und Satz 2 erfüllt.\n(2) Für Elektro- und Elektronikgeräte sowie für deren Werkstoffe und Bauteile wird widerlegbar vermutet, dass sie die Anforderungen des § 3 Absatz 1 erfüllen, wenn 1.an ihnen durch den Hersteller oder durch ihn beauftragte Dritte Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 3 Absatz 1 nachweisen, oder\n2.sie nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12","CE-Kennzeichnung","12",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","EU-Konformitätserklärung","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Benennung der Wirtschaftsakteure","10",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 14","Bußgeldvorschriften","14",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 15","Übergangsvorschriften","15",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 16","Inkrafttreten","16",[],false]