[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elv_2004-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elv_2004","Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felv_2004\u002Fxml.zip",1220887,"§ 10","10","Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer",null,"(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 7)\nOberlokomotivführerin\u002F Oberlokomotivführer,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 8\nHauptlokomotivführerin\u002F Hauptlokomotivführer,\nb)\nBesoldungsgruppe A 9\nLokomotivbetriebsinspektorin\u002F Lokomotivbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Führen von Triebfahrzeugen im Zugfahr- und Rangierdienst, Lokrangierdienst,\n2.Steuerung des Einsatzes der Triebfahrzeuge und des Lokpersonals und\n3.Abnahme-, Versuchs- und Ausbildungsdienst.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer erfolgt durch einen Laufbahnwechsel nach § 14.","ELV_2004 - § 10 Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer\n\n(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 7)\nOberlokomotivführerin\u002F Oberlokomotivführer,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 8\nHauptlokomotivführerin\u002F Hauptlokomotivführer,\nb)\nBesoldungsgruppe A 9\nLokomotivbetriebsinspektorin\u002F Lokomotivbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Führen von Triebfahrzeugen im Zugfahr- und Rangierdienst, Lokrangierdienst,\n2.Steuerung des Einsatzes der Triebfahrzeuge und des Lokpersonals und\n3.Abnahme-, Versuchs- und Ausbildungsdienst.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer erfolgt durch einen Laufbahnwechsel nach § 14.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Laufbahn der technischen Bundesbahnsekretärinnen und technischen Bundesbahnsekretäre","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Laufbahn der technischen Bundesbahninspektorinnen und technischen Bundesbahninspektoren","7",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher","12",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13","Stellenausschreibung","13",[],false]