[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elv_2004-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elv_2004","Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felv_2004\u002Fxml.zip",1220888,"§ 11","11","Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister",null,"(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 7)\nOberwerkmeisterin\u002F Oberwerkmeister,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 8\nHauptwerkmeisterin\u002F Hauptwerkmeister,\nb)\nBesoldungsgruppe A 9\nTechnische Bundesbahnbetriebsinspektorin\u002F Technischer Bundesbahnbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Instandhaltung, Umbau und Neubau von technischen oder bautechnischen Anlagen und Fahrzeugen,\n2.Bauaufsicht, Schweißaufsicht, Bedienung von Gleisbau- und Hochleistungsmaschinen, Schaltdienstleitung, Bordtechnikerin und Bordtechniker,\n3.Führung von Gruppen und Teams und\n4.Sachbearbeitung im technischen Verwaltungsbereich.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister erfolgt durch einen Laufbahnwechsel nach § 14.","ELV_2004 - § 11 Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister\n\n(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 7)\nOberwerkmeisterin\u002F Oberwerkmeister,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 8\nHauptwerkmeisterin\u002F Hauptwerkmeister,\nb)\nBesoldungsgruppe A 9\nTechnische Bundesbahnbetriebsinspektorin\u002F Technischer Bundesbahnbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Instandhaltung, Umbau und Neubau von technischen oder bautechnischen Anlagen und Fahrzeugen,\n2.Bauaufsicht, Schweißaufsicht, Bedienung von Gleisbau- und Hochleistungsmaschinen, Schaltdienstleitung, Bordtechnikerin und Bordtechniker,\n3.Führung von Gruppen und Teams und\n4.Sachbearbeitung im technischen Verwaltungsbereich.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister erfolgt durch einen Laufbahnwechsel nach § 14.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 10","Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer","10",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 9","Laufbahn der technischen Bundesbahnsekretärinnen und technischen Bundesbahnsekretäre","9",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 8","Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre","8",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 12","Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher","12",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 13","Stellenausschreibung","13",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 14","Laufbahnwechsel","14",[],false]