[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elv_2004-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elv_2004","Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felv_2004\u002Fxml.zip",1220885,"§ 8","8","Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre",null,"(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6)\nBundesbahnsekretärin\u002FBundesbahnsekretär,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 7\nBundesbahnobersekretärin\u002FBundesbahnobersekretär,\nb)\nBesoldungsgruppe A 8\nBundesbahnhauptsekretärin\u002FBundesbahnhauptsekretär,\nc)\nBesoldungsgruppe A 9\nBundesbahnbetriebsinspektorin\u002FBundesbahnbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Aufsicht in Bahnhöfen und an Bahnsteigen, Ladeaufsicht, Zugvorbereitung und Zugabfertigung, Fahrdienst- und Rangierdienstleitung, Lokrangierdienst,\n2.Serviceleistungen eines Verkehrsunternehmens in Bahnhöfen, Reisezentren und in Zügen und\n3.Sachbearbeitung, insbesondere Einkauf, Verkauf, Disposition, Verwaltung.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre erfolgt ausschließlich durch einen Laufbahnwechsel nach § 14, durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher nach den §§ 18 und 19 oder durch Übernahme nach § 20.","ELV_2004 - § 8 Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre\n\n(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.\n(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:\n1.\nim Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 6)\nBundesbahnsekretärin\u002FBundesbahnsekretär,\n2.\nin den Beförderungsämtern der\na)\nBesoldungsgruppe A 7\nBundesbahnobersekretärin\u002FBundesbahnobersekretär,\nb)\nBesoldungsgruppe A 8\nBundesbahnhauptsekretärin\u002FBundesbahnhauptsekretär,\nc)\nBesoldungsgruppe A 9\nBundesbahnbetriebsinspektorin\u002FBundesbahnbetriebsinspektor.\n(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr: 1.Aufsicht in Bahnhöfen und an Bahnsteigen, Ladeaufsicht, Zugvorbereitung und Zugabfertigung, Fahrdienst- und Rangierdienstleitung, Lokrangierdienst,\n2.Serviceleistungen eines Verkehrsunternehmens in Bahnhöfen, Reisezentren und in Zügen und\n3.Sachbearbeitung, insbesondere Einkauf, Verkauf, Disposition, Verwaltung.\nNach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem mittleren Dienst zugeordnet werden können.\n(4) Die Übernahme in die Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und Bundesbahnsekretäre erfolgt ausschließlich durch einen Laufbahnwechsel nach § 14, durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und Betriebsaufseher nach den §§ 18 und 19 oder durch Übernahme nach § 20.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Laufbahn der technischen Bundesbahninspektorinnen und technischen Bundesbahninspektoren","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Laufbahn der Bundesbahninspektorinnen und Bundesbahninspektoren","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes und Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Laufbahn der technischen Bundesbahnsekretärinnen und technischen Bundesbahnsekretäre","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Laufbahn der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Laufbahn der Werkmeisterinnen und Werkmeister","11",[],false]