[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-emfv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"emfv","Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-11-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Femfv\u002Fxml.zip",1220926,"§ 13","13","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt","Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz","Bei Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme IK bei berührendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.9 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, dafür zu sorgen, dass 1.die Beschäftigten so unterwiesen sind, dass sie immer einen greifenden Kontakt herstellen,\n2.die Expositionsgrenzwerte für kontinuierliche Kontaktströme IK bei greifendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.5 und für den Entladungspuls eines Kontaktstroms nach Anhang 2 Tabelle A2.6 eingehalten werden und\n3.die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.","EMFV - Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder - Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz - § 13 Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt\n\nBei Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme IK bei berührendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.9 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, dafür zu sorgen, dass 1.die Beschäftigten so unterwiesen sind, dass sie immer einen greifenden Kontakt herstellen,\n2.die Expositionsgrenzwerte für kontinuierliche Kontaktströme IK bei greifendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.5 und für den Entladungspuls eines Kontaktstroms nach Anhang 2 Tabelle A2.6 eingehalten werden und\n3.die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz","10",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 14","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz","14",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 15","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz","15",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 16","Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz","16",[],false]