[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-emvg_2016-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"emvg_2016","Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Femvg_2016\u002Fxml.zip",1221017,"§ 14","14","Einführer oder Händler als Hersteller","Pflichten der Wirtschaftsakteure","Ein Einführer oder ein Händler gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes und unterliegt den Pflichten des Herstellers nach den §§ 8 und 9, wenn er 1.ein Gerät unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder sich durch die Ausstellung einer Konformitätserklärung in seinem eigenen Namen als Hersteller ausgibt,\n2.ein auf dem Markt befindliches Gerät so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieses Gesetzes beeinträchtigt werden kann.","EMVG_2016 - Pflichten der Wirtschaftsakteure - § 14 Einführer oder Händler als Hersteller\n\nEin Einführer oder ein Händler gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes und unterliegt den Pflichten des Herstellers nach den §§ 8 und 9, wenn er 1.ein Gerät unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder sich durch die Ausstellung einer Konformitätserklärung in seinem eigenen Namen als Hersteller ausgibt,\n2.ein auf dem Markt befindliches Gerät so verändert, dass die Konformität mit den Anforderungen dieses Gesetzes beeinträchtigt werden kann.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Pflichten des Händlers","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Allgemeine Pflichten des Einführers","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte","17",[],false]