[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-emvg_2016-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"emvg_2016","Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Femvg_2016\u002Fxml.zip",1221020,"§ 17","17","Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte","Konformität der Betriebsmittel","(1) Die Übereinstimmung der Geräte mit den Anforderungen des § 4 ist durch eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen: 1.die interne Fertigungskontrolle nach Anhang II der Richtlinie 2014\u002F30\u002FEU oder\n2.die EU-Baumusterprüfung sowie die Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der internen Fertigungskontrolle nach Anhang III der Richtlinie 2014\u002F30\u002FEU.\nDer Hersteller kann die Anwendung des Verfahrens nach Satz 1 Nummer 2 auf einige Aspekte der Anforderungen beschränken, sofern für die anderen Aspekte das Verfahren nach Satz 1 Nummer 1 durchgeführt wird.\n(2) Wurde mit einem Konformitätsbewertungsverfahren nach Absatz 1 nachgewiesen, dass das Gerät mit den Anforderungen des § 4 übereinstimmt, so stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung nach § 18 an. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Gerät die Anforderungen des § 4 erfüllt.\n(3) Unterliegt ein Gerät mehreren Rechtsakten der Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, so stellt der Hersteller nur eine EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsakte der Union aus. Diese Erklärung muss alle betroffenen Rechtsakte nebst Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union enthalten.","EMVG_2016 - Konformität der Betriebsmittel - § 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte\n\n(1) Die Übereinstimmung der Geräte mit den Anforderungen des § 4 ist durch eines der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen: 1.die interne Fertigungskontrolle nach Anhang II der Richtlinie 2014\u002F30\u002FEU oder\n2.die EU-Baumusterprüfung sowie die Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der internen Fertigungskontrolle nach Anhang III der Richtlinie 2014\u002F30\u002FEU.\nDer Hersteller kann die Anwendung des Verfahrens nach Satz 1 Nummer 2 auf einige Aspekte der Anforderungen beschränken, sofern für die anderen Aspekte das Verfahren nach Satz 1 Nummer 1 durchgeführt wird.\n(2) Wurde mit einem Konformitätsbewertungsverfahren nach Absatz 1 nachgewiesen, dass das Gerät mit den Anforderungen des § 4 übereinstimmt, so stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung nach § 18 an. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Gerät die Anforderungen des § 4 erfüllt.\n(3) Unterliegt ein Gerät mehreren Rechtsakten der Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, so stellt der Hersteller nur eine EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsakte der Union aus. Diese Erklärung muss alle betroffenen Rechtsakte nebst Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union enthalten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Einführer oder Händler als Hersteller","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","CE-Kennzeichnung von Geräten","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Ortsfeste Anlagen","20",[],false]