[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-emvg_2016-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"emvg_2016","Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-12-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Femvg_2016\u002Fxml.zip",1221007,"§ 4","4","Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit","Allgemeine Vorschriften","Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass 1.die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;\n2.sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.","EMVG_2016 - Allgemeine Vorschriften - § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit\n\nBetriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass 1.die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;\n2.sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Begriffsbestimmungen","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Einschränkungen des Anwendungsbereichs","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr","7",[],false]