[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-enfg-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"enfg","Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-07-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fenfg\u002Fxml.zip",4104926,"§ 45","45","Geringfügige Stromverbräuche Dritter","Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen","Stromverbräuche einer anderen Person sind den Stromverbräuchen des Letztverbrauchers zuzurechnen, wenn sie 1.geringfügig sind,\n2.üblicherweise und im konkreten Fall nicht gesondert abgerechnet werden und\n3.verbraucht werden a)in den Räumlichkeiten, auf dem Grundstück oder dem Betriebsgelände des Letztverbrauchers und\nb)im Fall einer gewerblichen Nutzung zur Erbringung einer Leistung der anderen Person gegenüber dem Letztverbraucher oder des Letztverbrauchers gegenüber der anderen Person.","ENFG - Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus - Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen - § 45 Geringfügige Stromverbräuche Dritter\n\nStromverbräuche einer anderen Person sind den Stromverbräuchen des Letztverbrauchers zuzurechnen, wenn sie 1.geringfügig sind,\n2.üblicherweise und im konkreten Fall nicht gesondert abgerechnet werden und\n3.verbraucht werden a)in den Räumlichkeiten, auf dem Grundstück oder dem Betriebsgelände des Letztverbrauchers und\nb)im Fall einer gewerblichen Nutzung zur Erbringung einer Leistung der anderen Person gegenüber dem Letztverbraucher oder des Letztverbrauchers gegenüber der anderen Person.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 44","Evaluierung, Weitergabe von Daten","44",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 43","Auskunfts- und Betretungsrecht, Datenabgleich","43",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 42","Rücknahme der Entscheidung","42",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 46","Messung und Schätzung","46",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 47","Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber","47",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 48","Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber","48",[],false]