[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-enstransv-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"enstransv","Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-05-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fenstransv\u002Fxml.zip",1221543,"§ 11","11","Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten","Datenschutzrechtliche Regelungen","(1) Nach dieser Verordnung erhobene und gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.\n(2) Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 werden die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten für zehn Jahre ab dem Tag der Anzeige nach § 4 oder der Erklärung nach § 5 gespeichert.\n(3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 werden die Daten gelöscht. Die Löschung erfolgt frühestmöglich zum 30. Juni oder zum 31. Dezember. In anonymisierter und aufbereiteter Form können Daten zu statistischen Zwecken über den Zeitpunkt nach Satz 1 hinaus gespeichert werden.","ENSTRANSV - Datenschutzrechtliche Regelungen - § 11 Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten\n\n(1) Nach dieser Verordnung erhobene und gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.\n(2) Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 werden die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten für zehn Jahre ab dem Tag der Anzeige nach § 4 oder der Erklärung nach § 5 gespeichert.\n(3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 werden die Daten gelöscht. Die Löschung erfolgt frühestmöglich zum 30. Juni oder zum 31. Dezember. In anonymisierter und aufbereiteter Form können Daten zu statistischen Zwecken über den Zeitpunkt nach Satz 1 hinaus gespeichert werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Datenübermittlung an die Kommission","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Verarbeitung der erhobenen Daten","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Elektronische Datenbank","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Datenschutzrechtliche Verantwortung","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Einsichtnahme","14",[],false]