[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-entgtranspg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"entgtranspg","Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fentgtranspg\u002Fxml.zip",1221580,"§ 24","24","Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten","Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen","Die Gleichstellungsbeauftragten in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und den Gerichten des Bundes sowie die Beauftragten, die in Unternehmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig sind, haben die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes in Bezug auf die Durchsetzung des Gebots des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer zu fördern.","ENTGTRANSPG - Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen - § 24 Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten\n\nDie Gleichstellungsbeauftragten in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und den Gerichten des Bundes sowie die Beauftragten, die in Unternehmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig sind, haben die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes in Bezug auf die Durchsetzung des Gebots des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer zu fördern.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Evaluation und Berichterstattung","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Berichtszeitraum und Veröffentlichung","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit","21",[36],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Übergangsbestimmungen","25",[],false]