[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-enwg-45b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"enwg","Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-07-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fenwg_2005\u002Fxml.zip",1222019,"§ 45b","45b","Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren","Planfeststellung, Wegenutzung","Der Träger des Vorhabens kann verlangen, dass nach Abschluss der Anhörung ein vorzeitiges Enteignungsverfahren durchgeführt wird. Dabei ist der nach dem Verfahrensstand zu erwartende Planfeststellungsbeschluss dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Der Enteignungsbeschluss ist mit der aufschiebenden Bedingung zu erlassen, dass sein Ergebnis durch den Planfeststellungsbeschluss bestätigt wird. Anderenfalls ist das Enteignungsverfahren auf der Grundlage des ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zu ergänzen.","ENWG - Planfeststellung, Wegenutzung - § 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren\n\nDer Träger des Vorhabens kann verlangen, dass nach Abschluss der Anhörung ein vorzeitiges Enteignungsverfahren durchgeführt wird. Dabei ist der nach dem Verfahrensstand zu erwartende Planfeststellungsbeschluss dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Der Enteignungsbeschluss ist mit der aufschiebenden Bedingung zu erlassen, dass sein Ergebnis durch den Planfeststellungsbeschluss bestätigt wird. Anderenfalls ist das Enteignungsverfahren auf der Grundlage des ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zu ergänzen.",{"teil":21},"Teil 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 45a","Entschädigungsverfahren","45a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 45","Enteignung","45",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 44c","Zulassung des vorzeitigen Baubeginns","44c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 46","Wegenutzungsverträge","46",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 46a","Auskunftsanspruch der Gemeinde","46a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 47","Rügeobliegenheit, Präklusion","47",[],false]