[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-enwg-74":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":69},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"enwg","Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-07-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fenwg_2005\u002Fxml.zip",1222082,"§ 74","74","Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen","Behördliches Verfahren","Die Einleitung von Verfahren nach § 29 Absatz 1 und 2 sowie Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teils 3 sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Entscheidungen der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Teils 3 und des § 65 sind einschließlich der Begründungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Im Übrigen können Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen sowie deren Begründung von der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden. Die Veröffentlichungen nach den Sätzen 1 bis 3 schließen auch die Veröffentlichung der Firmen betroffener Unternehmen mit ein. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren nach § 65 auf Grund einer Verordnung nach § 111f.","ENWG - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren - Behördliches Verfahren - § 74 Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen\n\nDie Einleitung von Verfahren nach § 29 Absatz 1 und 2 sowie Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teils 3 sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Entscheidungen der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Teils 3 und des § 65 sind einschließlich der Begründungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Im Übrigen können Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen sowie deren Begründung von der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden. Die Veröffentlichungen nach den Sätzen 1 bis 3 schließen auch die Veröffentlichung der Firmen betroffener Unternehmen mit ein. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren nach § 65 auf Grund einer Verordnung nach § 111f.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 8","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 73","Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung","73",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 72","Vorläufige Anordnungen","72",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 71a","Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen","71a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 75","Zulässigkeit, Zuständigkeit","75",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 76","Aufschiebende Wirkung","76",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 77","Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung","77",[50,57,63],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 17.06.2025 – EnVR 10\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:170625BENVR10.24.0","Pressemitteilung der Bundesnetzagentur\nDie in das Ermessen der Regulierungsbehörde gestellte Befugnis zur Veröffentlichung von Entscheidungen umfasst auch eine Veröffentlichung in zusammengefasster Form sowie die namentliche Nennung des betroffenen Unternehmens (hier: Bekanntgabe einer Untersagungsverfügung durch Pressemitteilung).","2025-06-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE723232025.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 15.12.2020 – EnVR 115\u002F18","ECLI:DE:BGH:2020:151220BENVR115.18.0","Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH\nIn energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen können neue unstreitige Tatsachen in der Rechtsbeschwerdeinstanz berücksichtigt werden, wenn dies prozesswirtschaftlich ist und keine schutzwürdigen Belange der Parteien entgegenstehen.","2020-12-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300632021.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BVerwG, Beschl. v. 22.11.2019 – 10 B 13\u002F19","ECLI:DE:BVerwG:2019:221119B10B13.19.0",null,"2019-11-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000047.zip",false]