[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-erbstdv_1998-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"erbstdv_1998","Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-09-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ferbstdv_1998\u002Fxml.zip",9758013,"§ 9","9","Anzeigepflicht der Auslandsstellen",null,"Die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen: 1.die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks,\n2.die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.\nEine elektronische Übermittlung der Anzeige ist ausgeschlossen.","ERBSTDV_1998 - § 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen\n\nDie diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen: 1.die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks,\n2.die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.\nEine elektronische Übermittlung der Anzeige ist ausgeschlossen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Anzeigen im automatisierten Verfahren","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Anwendung der Verordnung","12",[],false]