[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-erechv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"erechv","Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-10-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ferechv\u002Fxml.zip",1222412,"§ 7","7","Schutz personenbezogener Daten",null,"(1) Personenbezogene Daten, die durch die elektronische Rechnungsstellung übermittelt und empfangen wurden, dürfen vom Rechnungsempfänger nur zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Rechtsverordnung und zur Erfüllung der haushaltsrechtlichen Vorgaben verarbeitet werden.\n(2) Die Rechnungsempfänger treffen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der in ihren Systemen gespeicherten oder abgerufenen Rechnungsdaten entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik sicherzustellen. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der in den elektronischen Rechnungen enthaltenen personenbezogenen Daten zu berücksichtigen.","ERECHV - § 7 Schutz personenbezogener Daten\n\n(1) Personenbezogene Daten, die durch die elektronische Rechnungsstellung übermittelt und empfangen wurden, dürfen vom Rechnungsempfänger nur zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Rechtsverordnung und zur Erfüllung der haushaltsrechtlichen Vorgaben verarbeitet werden.\n(2) Die Rechnungsempfänger treffen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der in ihren Systemen gespeicherten oder abgerufenen Rechnungsdaten entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik sicherzustellen. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der in den elektronischen Rechnungen enthaltenen personenbezogenen Daten zu berücksichtigen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Verarbeitung von elektronischen Rechnungen","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Inhalt der elektronischen Rechnung","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Prüfung","10",[],false]