[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eregg-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eregg","Eisenbahnregulierungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feregg\u002Fxml.zip",1222456,"§ 20","20","Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung","Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr","(1) Der Betreiber der Schienenwege schließt mit jedem Zugangsberechtigten die erforderlichen Vereinbarungen über 1.die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung,\n2.das zu entrichtende Entgelt und\n3.die sonstigen Nutzungsbedingungen.\n(2) Die Bedingungen dieser Vereinbarungen müssen angemessen, nichtdiskriminierend und transparent sein.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Betreiber einer Serviceeinrichtung.","EREGG - Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr - § 20 Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung\n\n(1) Der Betreiber der Schienenwege schließt mit jedem Zugangsberechtigten die erforderlichen Vereinbarungen über 1.die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung,\n2.das zu entrichtende Entgelt und\n3.die sonstigen Nutzungsbedingungen.\n(2) Die Bedingungen dieser Vereinbarungen müssen angemessen, nichtdiskriminierend und transparent sein.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Betreiber einer Serviceeinrichtung.",{"kapitel":21},"Kapitel 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Schienennetz-Nutzungsbedingungen","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Umfang der Marktüberwachung","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Vereinbarungen zur Betriebssicherheit","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Eintritt eines Drittunternehmens","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege","23",[],false]