[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-erganzv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"erganzv","Verordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten\nund Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-12-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ferganzv\u002Fxml.zip",1222542,"§ 3","3","Finanzkommissionsgeschäft",null,"Anzeigepflichtige, die das Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) betreiben, haben zusätzlich zu den Angaben und Unterlagen nach den §§ 1 und 2 einzureichen: 1.eine Aufzählung der im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehandelten Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG nach Art und Gattung; verbriefte Finanzinstrumente sind gesondert zu kennzeichnen;\n2.eine Beschreibung der angesprochenen Kundenkreise;\n3.eine Beschreibung, auf welche Weise das Eigentum an den Finanzinstrumenten auf den Geschäftspartner\u002FKunden übergeht und ob Gelder (bar oder unbar) oder Wertpapiere des Kunden entgegengenommen werden.","ERGANZV - § 3 Finanzkommissionsgeschäft\n\nAnzeigepflichtige, die das Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) betreiben, haben zusätzlich zu den Angaben und Unterlagen nach den §§ 1 und 2 einzureichen: 1.eine Aufzählung der im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehandelten Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG nach Art und Gattung; verbriefte Finanzinstrumente sind gesondert zu kennzeichnen;\n2.eine Beschreibung der angesprochenen Kundenkreise;\n3.eine Beschreibung, auf welche Weise das Eigentum an den Finanzinstrumenten auf den Geschäftspartner\u002FKunden übergeht und ob Gelder (bar oder unbar) oder Wertpapiere des Kunden entgegengenommen werden.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Allgemeine Unterlagen","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Allgemeine Angaben","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Emissionsgeschäft","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Anlage- oder Abschlußvermittlung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Finanzportfolioverwaltung","6",[],false]