[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-erganzv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"erganzv","Verordnung über die Ergänzungsanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten\nund Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-12-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ferganzv\u002Fxml.zip",1222543,"§ 4","4","Emissionsgeschäft",null,"Anzeigepflichtige, die das Emissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG) betreiben, haben zusätzlich zu den Angaben und Unterlagen nach den §§ 1 und 2 einzureichen: 1.eine Aufzählung der Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG nach Art und Gattung, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung plaziert oder für die gleichartige Garantien übernommen werden;\n2.eine Beschreibung der angewandten Plazierungsverfahren einschließlich der Angabe der Märkte (Börse, Neuer Markt, Freiverkehr, OTC);\n3.eine Beschreibung, auf welche Weise das Eigentum an den emittierten Finanzinstrumenten auf den Geschäftspartner\u002FKunden übergeht und ob Gelder (bar oder unbar) oder Wertpapiere des Kunden entgegengenommen werden.","ERGANZV - § 4 Emissionsgeschäft\n\nAnzeigepflichtige, die das Emissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG) betreiben, haben zusätzlich zu den Angaben und Unterlagen nach den §§ 1 und 2 einzureichen: 1.eine Aufzählung der Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG nach Art und Gattung, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung plaziert oder für die gleichartige Garantien übernommen werden;\n2.eine Beschreibung der angewandten Plazierungsverfahren einschließlich der Angabe der Märkte (Börse, Neuer Markt, Freiverkehr, OTC);\n3.eine Beschreibung, auf welche Weise das Eigentum an den emittierten Finanzinstrumenten auf den Geschäftspartner\u002FKunden übergeht und ob Gelder (bar oder unbar) oder Wertpapiere des Kunden entgegengenommen werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Finanzkommissionsgeschäft","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Allgemeine Unterlagen","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Allgemeine Angaben","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Anlage- oder Abschlußvermittlung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Finanzportfolioverwaltung","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Eigenhandel","7",[],false]