[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ersdig-5a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ersdig","Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1960-01-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fersdig\u002Fxml.zip",9758031,"§ 5a","5a","Übertragung von Verwaltungsaufgaben","Aufgaben und Organisation des Zivildienstes","(1) Die Dienststellen können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden. Werden Stellen der Länder beauftragt, so handeln diese im Auftrag des Bundes.\n(2) Mit ihrem Einverständnis können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden 1.Verbände für die ihnen angehörenden Beschäftigungsstellen,\n2.Länder für die Beschäftigungsstellen bei den ihrer Aufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Trägern.\nDie Verwaltungskosten können in angemessenem Umfang erstattet werden.","ERSDIG - Aufgaben und Organisation des Zivildienstes - § 5a Übertragung von Verwaltungsaufgaben\n\n(1) Die Dienststellen können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden. Werden Stellen der Länder beauftragt, so handeln diese im Auftrag des Bundes.\n(2) Mit ihrem Einverständnis können mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beauftragt werden 1.Verbände für die ihnen angehörenden Beschäftigungsstellen,\n2.Länder für die Beschäftigungsstellen bei den ihrer Aufsicht unterstehenden öffentlich-rechtlichen Trägern.\nDie Verwaltungskosten können in angemessenem Umfang erstattet werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Aufstellung der Dienstgruppen","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Anerkennung von Beschäftigungsstellen","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Dienststellen","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Kosten","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Tauglichkeit","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Zivildienstunfähigkeit","8",[],false]