[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-erstrg-37":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"erstrg","Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-04-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ferstrg\u002Fxml.zip",1222922,"§ 37","37","Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben","Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen","Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung eines Verbandszeichens im übrigen vor, so kann die Umwandlung einer eingetragenen oder angemeldeten Herkunftsangabe in ein Verbandszeichen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß es sich nicht um eine Herkunftsangabe handelt, es sei denn, daß die Bezeichnung ihre ursprüngliche Bedeutung als geographische Angabe verloren hat und von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen im gesamten Bundesgebiet ausschließlich als Warenname oder als Bezeichnung einer Sorte oder Art eines Erzeugnisses aufgefaßt wird.","ERSTRG - Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen - § 37 Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben\n\nLiegen die Voraussetzungen für die Eintragung eines Verbandszeichens im übrigen vor, so kann die Umwandlung einer eingetragenen oder angemeldeten Herkunftsangabe in ein Verbandszeichen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß es sich nicht um eine Herkunftsangabe handelt, es sei denn, daß die Bezeichnung ihre ursprüngliche Bedeutung als geographische Angabe verloren hat und von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen im gesamten Bundesgebiet ausschließlich als Warenname oder als Bezeichnung einer Sorte oder Art eines Erzeugnisses aufgefaßt wird.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 36","Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen","36",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 35","Anwendung des Warenzeichengesetzes","35",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 34","Antrag auf Umwandlung","34",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 38","Weiterbenutzungsrecht","38",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 49","Arbeitnehmererfindungen","49",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 50","Überleitung von Schlichtungsverfahren","50",[],false]