[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-esanmv-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"esanmv","Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-01-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fesanmv\u002Fxml.zip",1222982,"Anlage 3","anlage-3","Wärmedämmung von Geschossdecken",null,"(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1784)\nDie in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.\nAnforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteilelfd. Nummer\tBauteil\tHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W\u002F(m2 K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeitλ in W\u002F(m K)\n3.1\tOberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume\t 0,14\n3.2\tDecken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken\t0,25\n3.3\tGeschossdecken gegen Außenluft von unten\t0,20\n3.4\tBodenflächen gegen Erdreich\t0,25\nBei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.","ESANMV - Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1784)\nDie in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.\nAnforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteilelfd. Nummer\tBauteil\tHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W\u002F(m2 K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeitλ in W\u002F(m K)\n3.1\tOberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume\t 0,14\n3.2\tDecken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken\t0,25\n3.3\tGeschossdecken gegen Außenluft von unten\t0,20\n3.4\tBodenflächen gegen Erdreich\t0,25\nBei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 2","Wärmedämmung von Dachflächen","anlage-2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anlage 1","Wärmedämmung von Wänden","anlage-1",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 4","Erneuerung der Fenster oder Außentüren","anlage-4",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 5","Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage","anlage-5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 6","Erneuerung der Heizungsanlage","anlage-6",[],false]