[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eschg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eschg","Gesetz zum Schutz von Embryonen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-12-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feschg\u002Fxml.zip",1223058,"§ 4","4","Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode",null,"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben,\n2.es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, oder\n3.wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.\n(2) Nicht bestraft wird im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 die Frau, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen wird.","ESCHG - § 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode\n\n(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben,\n2.es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, oder\n3.wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.\n(2) Nicht bestraft wird im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 die Frau, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen wird.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3a","Präimplantationsdiagnostik; Verordnungsermächtigung","3a",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Verbotene Geschlechtswahl","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Klonen","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Chimären- und Hybridbildung","7",[],false]