[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-esiv_2020-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"esiv_2020","Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-06-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fesiv_2020\u002Fxml.zip",1223088,"§ 17","17","Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsgenehmigungen","Sicherheitsgenehmigungen","(1) Die Sicherheitsbehörde unterrichtet die Agentur über die erstmalige Erteilung, die Erneuerung, die Änderung oder den Widerruf einer Sicherheitsgenehmigung. Die Unterrichtung hat innerhalb von zwei Wochen nach der erstmaligen Erteilung, der Erneuerung, der Änderung oder dem Widerruf einer Sicherheitsgenehmigung zu erfolgen.\n(2) Die Unterrichtung enthält 1.Name und Anschrift des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dem eine Sicherheitsgenehmigung erstmalig erteilt, erneuert, geändert oder widerrufen worden ist,\n2.die Bezeichnung des Geltungsbereichs der Sicherheitsgenehmigung,\n3.das Ausstellungsdatum der Sicherheitsgenehmigung,\n4.die Gültigkeitsdauer der Sicherheitsgenehmigung sowie\n5.im Fall des Widerrufs der Sicherheitsgenehmigung die Gründe für den Widerruf.","ESIV_2020 - Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung - Sicherheitsgenehmigungen - § 17 Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsgenehmigungen\n\n(1) Die Sicherheitsbehörde unterrichtet die Agentur über die erstmalige Erteilung, die Erneuerung, die Änderung oder den Widerruf einer Sicherheitsgenehmigung. Die Unterrichtung hat innerhalb von zwei Wochen nach der erstmaligen Erteilung, der Erneuerung, der Änderung oder dem Widerruf einer Sicherheitsgenehmigung zu erfolgen.\n(2) Die Unterrichtung enthält 1.Name und Anschrift des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dem eine Sicherheitsgenehmigung erstmalig erteilt, erneuert, geändert oder widerrufen worden ist,\n2.die Bezeichnung des Geltungsbereichs der Sicherheitsgenehmigung,\n3.das Ausstellungsdatum der Sicherheitsgenehmigung,\n4.die Gültigkeitsdauer der Sicherheitsgenehmigung sowie\n5.im Fall des Widerrufs der Sicherheitsgenehmigung die Gründe für den Widerruf.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 16","Verfahren für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung","16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Voraussetzungen für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 18","Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen","18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 19","Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stellen","19",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 20","Maßnahmen zur Risikobegrenzung","20",[],false]