[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-esiv_2020-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"esiv_2020","Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-06-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fesiv_2020\u002Fxml.zip",1223077,"§ 6","6","Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung","Einheitliche Sicherheitsbescheinigung","(1) Eisenbahnverkehrsunternehmen haben eine Sicherheitsbescheinigung bei der Sicherheitsbescheinigungsstelle über die zentrale Anlaufstelle zu beantragen. Der Antrag kann auf eine erstmalige Erteilung, auf eine Erneuerung oder auf eine Änderung einer Sicherheitsbescheinigung gerichtet sein.\n(2) Ist die Sicherheitsbehörde Sicherheitsbescheinigungsstelle, sind der Antrag und die für den Antrag erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen.","ESIV_2020 - Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung - Einheitliche Sicherheitsbescheinigung - § 6 Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung\n\n(1) Eisenbahnverkehrsunternehmen haben eine Sicherheitsbescheinigung bei der Sicherheitsbescheinigungsstelle über die zentrale Anlaufstelle zu beantragen. Der Antrag kann auf eine erstmalige Erteilung, auf eine Erneuerung oder auf eine Änderung einer Sicherheitsbescheinigung gerichtet sein.\n(2) Ist die Sicherheitsbehörde Sicherheitsbescheinigungsstelle, sind der Antrag und die für den Antrag erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 5","Sicherheitsbescheinigungsstelle","5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4","Voraussetzungen für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung","4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 3","Notifizierung von Sicherheitsvorschriften","3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 7","Erweiterung des geografischen Tätigkeitsgebiets","7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 8","Überprüfung nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2018\u002F763","8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 9","Änderung einer Sicherheitsbescheinigung","9",[],false]