[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-estdv_1955-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"estdv_1955","Einkommensteuer-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1955-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Festdv_1955\u002Fxml.zip",1223135,"§ 30","30","Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen","Zu § 10 des Gesetzes","1Eine Nachversteuerung ist durchzuführen, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. 2Zu diesem Zweck ist die Steuer zu berechnen, die festzusetzen gewesen wäre, wenn der Steuerpflichtige die Beiträge nicht geleistet hätte. 3Der Unterschied zwischen dieser und der festgesetzten Steuer ist als Nachsteuer zu erheben.","ESTDV_1955 - Zu § 10 des Gesetzes - § 30 Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen\n\n1Eine Nachversteuerung ist durchzuführen, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung nicht erfüllt sind. 2Zu diesem Zweck ist die Steuer zu berechnen, die festzusetzen gewesen wäre, wenn der Steuerpflichtige die Beiträge nicht geleistet hätte. 3Der Unterschied zwischen dieser und der festgesetzten Steuer ist als Nachsteuer zu erheben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 29","Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen","29",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 15","Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen","15",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 11d","Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat","11d",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 50","Zuwendungsbestätigung","50",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 51","Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen","51",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 52","Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln","52",[],false]