[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-estg-45d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":66},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"estg","Einkommensteuergesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1934-10-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Festg\u002Fxml.zip",1223423,"§ 45d","45d","Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern","Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)","(1) 1Wer nach § 44 Absatz 1 dieses Gesetzes und nach § 7 des Investmentsteuergesetzes zum Steuerabzug verpflichtet ist, hat dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Angaben folgende Daten zu übermitteln: 1.bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist, a)die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen Kapitalertragsteuer auf Grund des Freistellungsauftrags gemäß § 44b Absatz 6 Satz 4 dieses Gesetzes oder gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes erstattet wurde,\nb)die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist,\n2.die Kapitalerträge, bei denen auf Grund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde.\n2Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag sind die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. 3§ 72a Absatz 4, § 93c Absatz 1 Nummer 3 und § 203a der Abgabenordnung finden keine Anwendung.\n(2) 1Das Bundeszentralamt für Steuern darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach Absatz 1 mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder die betroffene Person zustimmt. 2Für Zwecke des Satzes 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, die ihm von den Sozialleistungsträgern übermittelten Daten mit den vorhandenen Daten nach Absatz 1 im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen und das Ergebnis den Sozialleistungsträgern mitzuteilen.\n(3) (weggefallen)","ESTG - Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) - § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern\n\n(1) 1Wer nach § 44 Absatz 1 dieses Gesetzes und nach § 7 des Investmentsteuergesetzes zum Steuerabzug verpflichtet ist, hat dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung neben den in § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung genannten Angaben folgende Daten zu übermitteln: 1.bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist, a)die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist oder bei denen Kapitalertragsteuer auf Grund des Freistellungsauftrags gemäß § 44b Absatz 6 Satz 4 dieses Gesetzes oder gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes erstattet wurde,\nb)die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist,\n2.die Kapitalerträge, bei denen auf Grund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgenommen wurde.\n2Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag sind die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. 3§ 72a Absatz 4, § 93c Absatz 1 Nummer 3 und § 203a der Abgabenordnung finden keine Anwendung.\n(2) 1Das Bundeszentralamt für Steuern darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach Absatz 1 mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder die betroffene Person zustimmt. 2Für Zwecke des Satzes 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, die ihm von den Sozialleistungsträgern übermittelten Daten mit den vorhandenen Daten nach Absatz 1 im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen und das Ergebnis den Sozialleistungsträgern mitzuteilen.\n(3) (weggefallen)",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 45c","Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer","45c",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 45b","Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer","45b",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 45a","Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer","45a",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 45e","Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung","45e",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 46","Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit","46",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 48","Steuerabzug","48",[48,55,61],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BSG, Urt. v. 24.04.2015 – B 4 AS 39\u002F14 R","ECLI:DE:BSG:2015:240415UB4AS3914R0","Der automatisierte Datenabgleich des SGB 2-Trägers mit dem Bundeszentralamt für Steuern ist verfassungsgemäß.","2015-04-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE135471508.zip","rechtsprechung",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":54},"BFH, Urt. v. 18.01.2012 – II R 49\u002F10",null,"Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.","2012-01-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201210023.zip",{"title":62,"ecli":57,"leitsatz":63,"date":64,"source_url":65,"source_type":54},"BFH, Beschl. v. 20.12.2011 – II S 28\u002F10 (PKH)","NV: Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.","2011-12-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201250050.zip",false]