[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-estg-4i":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"estg","Einkommensteuergesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1934-10-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Festg\u002Fxml.zip",1223215,"§ 4i","4i","Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug","Gewinn","1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.","ESTG - Gewinn - § 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug\n\n1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4h","Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)","4h",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4g","Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3","4g",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4f","Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen","4f",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 4k","Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen","4k",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 5","Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden","5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 5a","Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr","5a",[],false]