[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eu-dba-sbg-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eu-dba-sbg","Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017\u002F1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feu-dba-sbg\u002Fxml.zip",1223686,"§ 21","21","Zusammensetzung","Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss","Der Beratende Ausschuss setzt sich zusammen aus 1.einem Vorsitzenden,\n2.jeweils einem Vertreter der zuständigen Behörde jedes betroffenen Mitgliedstaats und\n3.jeweils einer unabhängigen Person, die von der zuständigen Behörde eines jeden betroffenen Mitgliedstaats aus der in § 26 genannten Liste ausgewählt wird.\nKommen die zuständigen Behörden überein, so kann die Zahl der Personen nach den Nummern 2 und 3 auf zwei Vertreter oder unabhängige Personen für jede zuständige Behörde der betroffenen Mitgliedstaaten erhöht werden.","EU-DBA-SBG - Verfahrensregelungen für den Beratenden Ausschuss - § 21 Zusammensetzung\n\nDer Beratende Ausschuss setzt sich zusammen aus 1.einem Vorsitzenden,\n2.jeweils einem Vertreter der zuständigen Behörde jedes betroffenen Mitgliedstaats und\n3.jeweils einer unabhängigen Person, die von der zuständigen Behörde eines jeden betroffenen Mitgliedstaats aus der in § 26 genannten Liste ausgewählt wird.\nKommen die zuständigen Behörden überein, so kann die Zahl der Personen nach den Nummern 2 und 3 auf zwei Vertreter oder unabhängige Personen für jede zuständige Behörde der betroffenen Mitgliedstaaten erhöht werden.",{"kapitel":21},"Kapitel 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 20","Versagungsgründe und vorzeitige Beendigung","20",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 19","Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung","19",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 18","Abschließende Entscheidung durch die zuständigen Behörden","18",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 22","Einsetzungsfrist","22",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 23","Vorlage von Informationen und Erscheinen vor dem Beratenden Ausschuss","23",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 24","Benennung der unabhängigen Personen und des Vorsitzenden","24",[],false]