[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eufinschstg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":31,"is_thin":32},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eufinschstg","Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-06-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feufinschstg\u002Fxml.zip",1223892,"§ 2","2","Rechtswidrige Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union",null,"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Einnahmen der Europäischen Union dadurch rechtswidrig vermindert, dass er einen Irrtum erregt oder unterhält, indem er 1.einer für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständigen Stelle über einnahmeerhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder\n2.eine für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständige Stelle pflichtwidrig über einnahmeerhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.","EUFINSCHSTG - § 2 Rechtswidrige Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union\n\nMit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Einnahmen der Europäischen Union dadurch rechtswidrig vermindert, dass er einen Irrtum erregt oder unterhält, indem er 1.einer für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständigen Stelle über einnahmeerhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder\n2.eine für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständige Stelle pflichtwidrig über einnahmeerhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Missbräuchliche Verwendung von Leistungen der Europäischen Union","1",[27],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Bestechlichkeit und Bestechung mit Bezug zu den finanziellen Interessen der Europäischen Union","3",[],false]