[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eugewschvg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eugewschvg","Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-12-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feugewschvg\u002Fxml.zip",1223896,"§ 3","3","Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung","Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011\u002F99\u002FEU","(1) Für die Entgegennahme eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die geschützte Person aufhält.\n(2) Der Antrag kann auch von dem gesetzlichen Vertreter der geschützten Person gestellt werden. Er kann bei dem Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden.\n(3) Das Gericht übermittelt den Antrag auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung unverzüglich an die Anordnungsbehörde.","EUGEWSCHVG - Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011\u002F99\u002FEU - § 3 Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung\n\n(1) Für die Entgegennahme eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die geschützte Person aufhält.\n(2) Der Antrag kann auch von dem gesetzlichen Vertreter der geschützten Person gestellt werden. Er kann bei dem Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden.\n(3) Das Gericht übermittelt den Antrag auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung unverzüglich an die Anordnungsbehörde.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1","Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","1",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Zuständigkeitskonzentration","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","6",[],false]