[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eugewschvg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eugewschvg","Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-12-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feugewschvg\u002Fxml.zip",1223900,"§ 7","7","Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011\u002F99\u002FEU","(1) Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss ohne Anhörung der gefährdenden Person.\n(2) Im Fall der Ablehnung der Anerkennung unterrichtet das Gericht 1.die Anordnungsbehörde und die geschützte Person unverzüglich über die ablehnende Entscheidung und die Gründe hierfür und\n2.die geschützte Person über die Möglichkeit, den Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen.","EUGEWSCHVG - Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011\u002F99\u002FEU - § 7 Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung\n\n(1) Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss ohne Anhörung der gefährdenden Person.\n(2) Im Fall der Ablehnung der Anerkennung unterrichtet das Gericht 1.die Anordnungsbehörde und die geschützte Person unverzüglich über die ablehnende Entscheidung und die Gründe hierfür und\n2.die geschützte Person über die Möglichkeit, den Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Zuständigkeitskonzentration","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme","10",[],false]