[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eupag-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":62},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eupag","Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-05-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feupag\u002Fxml.zip",1223977,"§ 13","13","Dienstleistender europäischer Patentanwalt","Vorübergehende Dienstleistung","(1) Natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen die Tätigkeiten eines Patentanwalts in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben (dienstleistender europäischer Patentanwalt). Ob die Tätigkeiten vorübergehend und gelegentlich erbracht werden, ist im Einzelfall insbesondere anhand der Dauer, der Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr und der Kontinuität der Dienstleistung zu beurteilen.\n(2) Der dienstleistende europäische Patentanwalt hat seine Tätigkeit unter der in seinem Niederlassungsstaat geltenden Berufsbezeichnung zu erbringen. Eine Verwechslung mit der Berufsbezeichnung „Patentanwalt“ oder „Patentanwältin“ muss ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung „europäischer Patentanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.","EUPAG - Vorübergehende Dienstleistung - § 13 Dienstleistender europäischer Patentanwalt\n\n(1) Natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen die Tätigkeiten eines Patentanwalts in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben (dienstleistender europäischer Patentanwalt). Ob die Tätigkeiten vorübergehend und gelegentlich erbracht werden, ist im Einzelfall insbesondere anhand der Dauer, der Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr und der Kontinuität der Dienstleistung zu beurteilen.\n(2) Der dienstleistende europäische Patentanwalt hat seine Tätigkeit unter der in seinem Niederlassungsstaat geltenden Berufsbezeichnung zu erbringen. Eine Verwechslung mit der Berufsbezeichnung „Patentanwalt“ oder „Patentanwältin“ muss ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung „europäischer Patentanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Verordnungsermächtigung","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Berufserfahrung","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Meldung","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Rechte und Pflichten","16",[49,56],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 20.12.2022 – X ZR 58\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:201222BXZR58.20.0",null,"2022-12-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE616462023.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BGH, Urt. v. 05.07.2022 – X ZR 58\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:050722UXZR58.20.0","Verkehrsraumüberwachung\nIm Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist eine Prozessvertretung als eines dienstleistenden europäischen Patentanwalts im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 EuPAG nicht zulässig, wenn die Patentanwaltskammer die vor Beginn der Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 1 EuPAG zu erstattende Meldung als nicht vollständig beurteilt und deshalb eine Eintragung in das Meldeverzeichnis gemäß § 15 Abs. 4 EuPAG bestandskräftig versagt hat.","2022-07-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304392022.zip",false]