[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eustbv_1993-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eustbv_1993","Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-08-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feustbv_1993\u002Fxml.zip",1224180,"§ 9","9","Amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien",null,"Einfuhrumsatzsteuerfrei ist die Einfuhr der amtlichen Veröffentlichungen, mit denen das Ausfuhrland und die dort niedergelassenen Organisationen, öffentlichen Körperschaften und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Maßnahmen öffentlicher Gewalt bekanntmachen, sowie die Einfuhr der Drucksachen, die die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften als solche offiziell anerkannten ausländischen politischen Organisationen anläßlich der Wahlen zum Europäischen Parlament oder anläßlich nationaler Wahlen, die vom Herkunftsland aus organisiert werden, verteilen.","EUSTBV_1993 - § 9 Amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien\n\nEinfuhrumsatzsteuerfrei ist die Einfuhr der amtlichen Veröffentlichungen, mit denen das Ausfuhrland und die dort niedergelassenen Organisationen, öffentlichen Körperschaften und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Maßnahmen öffentlicher Gewalt bekanntmachen, sowie die Einfuhr der Drucksachen, die die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften als solche offiziell anerkannten ausländischen politischen Organisationen anläßlich der Wahlen zum Europäischen Parlament oder anläßlich nationaler Wahlen, die vom Herkunftsland aus organisiert werden, verteilen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Werbemittel für den Fremdenverkehr","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Werbedrucke","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Behältnisse und Verpackungen","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Vorübergehende Verwendung","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Rückwaren","12",[],false]