[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-euwo_1988-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"euwo_1988","Europawahlordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1988-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feuwo_1988\u002Fxml.zip",1224312,"§ 30","30","Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde","Wahlscheine","Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, so kann dagegen Einspruch eingelegt werden. § 21 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. Die Frist für die Zustellung der Entscheidung (§ 21 Abs. 4 Satz 1) und für die Beschwerdeentscheidung (§ 21 Abs. 5 Satz 4) gilt nur, wenn der Einspruch vor dem zwölften Tage vor der Wahl eingelegt worden ist.","EUWO_1988 - Vorbereitung der Wahl - Wahlscheine - § 30 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde\n\nWird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, so kann dagegen Einspruch eingelegt werden. § 21 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. Die Frist für die Zustellung der Entscheidung (§ 21 Abs. 4 Satz 1) und für die Beschwerdeentscheidung (§ 21 Abs. 5 Satz 4) gilt nur, wenn der Einspruch vor dem zwölften Tage vor der Wahl eingelegt worden ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 29","Vermerk im Wählerverzeichnis","29",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 28","Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen","28",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 27","Erteilung von Wahlscheinen","27",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 31","Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen","31",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 32","Inhalt und Form der Wahlvorschläge","32",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 33","Vorprüfung der Wahlvorschläge","33",[],false]