[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-euwo_1988-53":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"euwo_1988","Europawahlordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1988-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feuwo_1988\u002Fxml.zip",1224335,"§ 53","53","Schluss der Wahlhandlung","Allgemeine Bestimmungen","Ist die Wahlzeit (§ 40) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Wahlberechtigten ist der Zutritt zur Stimmabgabe zu sperren. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.","EUWO_1988 - Wahlhandlung - Allgemeine Bestimmungen - § 53 Schluss der Wahlhandlung\n\nIst die Wahlzeit (§ 40) abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Wahlberechtigten ist der Zutritt zur Stimmabgabe zu sperren. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Dritter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 52","Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines","52",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 50","Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen","50",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 49","Stimmabgabe","49",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 54","Wahl in Sonderwahlbezirken","54",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 55","Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen","55",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 56","Stimmabgabe in Klöstern","56",[],false]