[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-evo_2023-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"evo_2023","Eisenbahnverkehrs-Verordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-08-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fevo_2023\u002Fxml.zip",1224511,"§ 12","12","Allgemeines","Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck","(1) Die Bedingungen für die Aufbewahrung von Reisegepäck und Handgepäck (Gepäck) sind im Tarif zu regeln. Die Entgelte sowie die Öffnungszeiten der Aufbewahrungsstellen sind durch Aushang bekanntzumachen.\n(2) Wer das Gepäck zur Aufbewahrung übergibt, muss von der Eisenbahn, die die Aufbewahrungsstelle betreibt, einen Hinterlegungsschein erhalten. Satz 1 gilt nicht im Falle einer Gepäckschließanlage.\n(3) Gepäck, das nicht oder nur mangelhaft verpackt ist, kann zurückgewiesen werden. Wird es gleichwohl angenommen, so kann die Eisenbahn den Mangel auf dem Hinterlegungsschein vermerken. Nimmt der Hinterleger den Schein mit dem Vermerk an, so erkennt er den mangelhaften Zustand an.","EVO_2023 - Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck - § 12 Allgemeines\n\n(1) Die Bedingungen für die Aufbewahrung von Reisegepäck und Handgepäck (Gepäck) sind im Tarif zu regeln. Die Entgelte sowie die Öffnungszeiten der Aufbewahrungsstellen sind durch Aushang bekanntzumachen.\n(2) Wer das Gepäck zur Aufbewahrung übergibt, muss von der Eisenbahn, die die Aufbewahrungsstelle betreibt, einen Hinterlegungsschein erhalten. Satz 1 gilt nicht im Falle einer Gepäckschließanlage.\n(3) Gepäck, das nicht oder nur mangelhaft verpackt ist, kann zurückgewiesen werden. Wird es gleichwohl angenommen, so kann die Eisenbahn den Mangel auf dem Hinterlegungsschein vermerken. Nimmt der Hinterleger den Schein mit dem Vermerk an, so erkennt er den mangelhaften Zustand an.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Abholung des Gepäcks, Verkauf von nicht abgeholtem Gepäck","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Haftung","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Schlichtungsstelle","15",[],false]