[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-evo_2023-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"evo_2023","Eisenbahnverkehrs-Verordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-08-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fevo_2023\u002Fxml.zip",1224507,"§ 8","8","Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts","Beförderung von Personen und ihrem Gepäck","(1) Ist das Beförderungsentgelt eines Fahrausweises falsch erhoben worden, so muss der Unterschied zum richtigen Beförderungsentgelt 1.vom Reisenden nachgezahlt werden, wenn der erhobene Betrag zu niedrig gewesen ist, oder\n2.vom Eisenbahnverkehrsunternehmen erstattet werden, wenn der erhobene Betrag zu hoch gewesen ist.\n(2) Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.","EVO_2023 - Beförderung von Personen und ihrem Gepäck - § 8 Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts\n\n(1) Ist das Beförderungsentgelt eines Fahrausweises falsch erhoben worden, so muss der Unterschied zum richtigen Beförderungsentgelt 1.vom Reisenden nachgezahlt werden, wenn der erhobene Betrag zu niedrig gewesen ist, oder\n2.vom Eisenbahnverkehrsunternehmen erstattet werden, wenn der erhobene Betrag zu hoch gewesen ist.\n(2) Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Erhöhtes Beförderungsentgelt","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Ausschluss von der Beförderung","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr","11",[],false]