[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ewpbg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ewpbg","Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fewpbg\u002Fxml.zip",6344185,"§ 24","24","Lieferantenwechsel","Höchstgrenzen der Entlastungsbeträge und Selbsterklärung","Bei einem Lieferantenwechsel im Kalenderjahr 2023 dürfen dem Letztverbraucher oder Kunden von dem neuen Lieferanten Entlastungsbeträge erst gewährt werden, wenn der Letztverbraucher oder Kunde dem neuen Lieferanten die Abrechnung des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt hat oder wenn anderweitig sichergestellt wird, dass die neuen Entlastungsbeträge kein Entlastungskontingent zu Grunde legen, welches dem Letztverbraucher oder Kunden nicht zusteht.","EWPBG - Entlastung der Letztverbraucher und Kunden - Höchstgrenzen der Entlastungsbeträge und Selbsterklärung - § 24 Lieferantenwechsel\n\nBei einem Lieferantenwechsel im Kalenderjahr 2023 dürfen dem Letztverbraucher oder Kunden von dem neuen Lieferanten Entlastungsbeträge erst gewährt werden, wenn der Letztverbraucher oder Kunde dem neuen Lieferanten die Abrechnung des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt hat oder wenn anderweitig sichergestellt wird, dass die neuen Entlastungsbeträge kein Entlastungskontingent zu Grunde legen, welches dem Letztverbraucher oder Kunden nicht zusteht.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 23","Mitteilungspflichten des Lieferanten","23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 22","Selbsterklärung von Letztverbrauchern oder Kunden","22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 21","Grundsatz Mitteilungspflichten","21",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 25","Aufbewahrungs- und Berichtspflichten sowie Aufsicht der Prüfbehörde und Verfahren","25",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 26","Weitergabe der Entlastung bei Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer","26",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 27","Missbrauchsverbot","27",[],false]