[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ewsg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ewsg","Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-11-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fewsg\u002Fxml.zip",9758160,"§ 6","6","Erstattungsanspruch der Lieferanten",null,"Lieferanten, die nach den §§ 2 und 4 zu Entlastungen verpflichtet sind, haben in Höhe der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Entlastungen, soweit diese an die Letztverbraucher und Kunden geleistet wurden, einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Erfüllung des Erstattungsanspruchs tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers oder des Kunden.","EWSG - § 6 Erstattungsanspruch der Lieferanten\n\nLieferanten, die nach den §§ 2 und 4 zu Entlastungen verpflichtet sind, haben in Höhe der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Entlastungen, soweit diese an die Letztverbraucher und Kunden geleistet wurden, einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Erfüllung des Erstattungsanspruchs tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers oder des Kunden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Vorläufige Leistung des Erdgaslieferanten auf die Entlastung bei Letztverbrauchern mit Standardlastprofil","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Vorauszahlungen an Erdgaslieferanten","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Antragsverfahren für die Vorauszahlung an Erdgaslieferanten","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Antragsverfahren für den Erstattungsanspruch von Wärmeversorgungsunternehmen","9",[],false]