[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ezulv_1976-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ezulv_1976","Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-04-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fezulv_1976\u002Fxml.zip",1224857,"§ 7","7","Allgemeine Voraussetzungen","Zulage für Tauchertätigkeit","(1) Beamte und Soldaten erhalten eine Zulage für Tauchertätigkeiten.\n(2) Tauchertätigkeiten sind Übungen oder Arbeiten im Wasser 1.im Taucheranzug ohne Helm oder ohne Tauchgerät,\n2.mit Helm oder Tauchgerät sowie als Ausbilder für die U-Boot-Rettung im Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine in Erstverwendung.\nZu den Tauchertätigkeiten gehören auch Übungen oder Arbeiten in Pressluft (Druckkammern).\n(3) Die Zulage wird nicht gewährt neben der Minentaucherzulage nach § 23e und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § 23m.","EZULV_1976 - Einzeln abzugeltende Erschwernisse - Zulage für Tauchertätigkeit - § 7 Allgemeine Voraussetzungen\n\n(1) Beamte und Soldaten erhalten eine Zulage für Tauchertätigkeiten.\n(2) Tauchertätigkeiten sind Übungen oder Arbeiten im Wasser 1.im Taucheranzug ohne Helm oder ohne Tauchgerät,\n2.mit Helm oder Tauchgerät sowie als Ausbilder für die U-Boot-Rettung im Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine in Erstverwendung.\nZu den Tauchertätigkeiten gehören auch Übungen oder Arbeiten in Pressluft (Druckkammern).\n(3) Die Zulage wird nicht gewährt neben der Minentaucherzulage nach § 23e und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § 23m.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Abschnitt 2","Titel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 5","Ausschluss der Zulage","5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4a","Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit","4a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Höhe und Berechnung der Zulage","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 8","Höhe der Zulage","8",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 9","Berechnung der Zulage","9",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 10","Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition","10",[],false]