[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fabaumpflprv-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fabaumpflprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-12-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffabaumpflprv\u002Fxml.zip",1224918,"§ 1","1","Ziel der Prüfung, Fortbildungsstufe und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses","Allgemeines","(1) Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nach § 53 in Verbindung mit § 53a Absatz 1 Nummer 2 und § 53c des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.\n(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional Baumpflege. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege“ oder „Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“ vorangestellt.","FABAUMPFLPRV - Allgemeines - § 1 Ziel der Prüfung, Fortbildungsstufe und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses\n\n(1) Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nach § 53 in Verbindung mit § 53a Absatz 1 Nummer 2 und § 53c des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.\n(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional Baumpflege. Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege“ oder „Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“ vorangestellt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[],[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Qualifizierungsbereiche","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Gliederung der Prüfung","4",[],false]