[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fabaumpflprv-anlage-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fabaumpflprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-12-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffabaumpflprv\u002Fxml.zip",1224944,"Anlage 1","anlage-1","(zu § 5)","Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2650)\nFür die Bewertung der Leistungen in der Prüfung, den Prüfungsteilen und den Prüfungsbestandteilen ist der folgende Bewertungsmaßstab anzuwenden.Benotung\tDefinition des Leistungsniveaus der beruflichen Handlungsfähigkeit\nNote als Dezimalzahl\tNote in Worten\n1,0 bis 1,4\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht\n1,5 bis 2,4\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,5 bis 3,4\tbefriedigend\teine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht\n3,5 bis 4,4\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,5 bis 5,4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass notwendige Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden sind\n5,5 bis 6,0\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit fehlen","FABAUMPFLPRV - Schlussvorschriften - Anlage 1 (zu § 5)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2650)\nFür die Bewertung der Leistungen in der Prüfung, den Prüfungsteilen und den Prüfungsbestandteilen ist der folgende Bewertungsmaßstab anzuwenden.Benotung\tDefinition des Leistungsniveaus der beruflichen Handlungsfähigkeit\nNote als Dezimalzahl\tNote in Worten\n1,0 bis 1,4\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht\n1,5 bis 2,4\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,5 bis 3,4\tbefriedigend\teine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht\n3,5 bis 4,4\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,5 bis 5,4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass notwendige Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden sind\n5,5 bis 6,0\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit fehlen",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 26","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","26",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 25","Übergangsvorschriften","25",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 24","Wiederholung der Prüfung","24",[36],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anlage 2","(zu § 22)","anlage-2",[],false]