[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fachhwirtprv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fachhwirtprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfte Fachhauswirtschafterin\u002FGeprüfter Fachhauswirtschafter","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-12-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffachhwirtprv\u002Fxml.zip",1224969,"§ 9","9","Anrechnung anderer Prüfungsleistungen",null,"Von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen der schriftlichen Prüfung gemäß § 3 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuß eine Prüfung in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen nach den §§ 3 und 8 Abs. 2 entspricht. Eine Befreiung von der situationsbezogenen praktischen Fachaufgabe und dem Fachgespräch ist nicht zulässig.","FACHHWIRTPRV - § 9 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\n\nVon der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen der schriftlichen Prüfung gemäß § 3 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuß eine Prüfung in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen nach den §§ 3 und 8 Abs. 2 entspricht. Eine Befreiung von der situationsbezogenen praktischen Fachaufgabe und dem Fachgespräch ist nicht zulässig.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Gliederung der Prüfung","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Bereich Kommunikation","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Bestehen der Prüfung","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Wiederholen der Prüfung","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Übergangsvorschrift","12",[],false]