[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrlg2018dv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrlg2018dv","Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-01-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrlg2018dv\u002Fxml.zip",1225036,"§ 6","6","Ausbildungsnachweis","Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen","(1) Der Ausbildungsnachweis für den Fahrschüler nach § 31 des Fahrlehrergesetzes und § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss dem Muster nach Anlage 3 entsprechen.\n(2) Die im Rahmen der Fahrschülerausbildung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind fünf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung zu löschen.","FAHRLG2018DV - Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen - § 6 Ausbildungsnachweis\n\n(1) Der Ausbildungsnachweis für den Fahrschüler nach § 31 des Fahrlehrergesetzes und § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss dem Muster nach Anlage 3 entsprechen.\n(2) Die im Rahmen der Fahrschülerausbildung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind fünf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung zu löschen.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Lehrfahrzeuge für Fahrschüler","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Lehrmittel","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Unterrichtsräume","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Preisaushang","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Verantwortliche Leitung","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte","9",[],false]