[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrlg_2018-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrlg_2018","Gesetz über das Fahrlehrerwesen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrlg_2018\u002Fxml.zip",1225076,"§ 17","17","Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis","Fahrschulerlaubnis","(1) Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbstständigen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.\n(2) Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt. Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.","FAHRLG_2018 - Fahrschulerlaubnis - § 17 Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis\n\n(1) Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbstständigen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.\n(2) Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt. Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Gemeinschaftsfahrschule","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Kooperation","20",[],false]