[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrlg_2018-39":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrlg_2018","Gesetz über das Fahrlehrerwesen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrlg_2018\u002Fxml.zip",1225099,"§ 39","39","Erteilung der amtlichen Anerkennung","Fahrlehrerausbildungsstätten","(1) Die amtliche Anerkennung bedarf der Schriftform.\n(2) Die amtliche Anerkennung muss enthalten: 1.den Namen und die Anschrift der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte,\n2.den Namen und die Anschrift des Inhabers der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte – bei natürlichen Personen auch die Vornamen und den Geburtstag und -ort,\n2a.bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften die für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellte Person mit Namen, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort,\n3.die Angabe, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrlehreranwärter ausgebildet werden sollen, und\n4.bestehende Auflagen.","FAHRLG_2018 - Fahrlehrerausbildungsstätten - § 39 Erteilung der amtlichen Anerkennung\n\n(1) Die amtliche Anerkennung bedarf der Schriftform.\n(2) Die amtliche Anerkennung muss enthalten: 1.den Namen und die Anschrift der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte,\n2.den Namen und die Anschrift des Inhabers der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte – bei natürlichen Personen auch die Vornamen und den Geburtstag und -ort,\n2a.bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften die für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellte Person mit Namen, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort,\n3.die Angabe, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrlehreranwärter ausgebildet werden sollen, und\n4.bestehende Auflagen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 38","Antrag auf amtliche Anerkennung","38",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 37","Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung","37",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 36","Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten","36",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 40","Allgemeine Pflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person","40",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 41","Anzeigepflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person","41",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 42","Aufzeichnungen","42",[],false]