[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrlpr_fv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrlpr_fv","Fahrlehrer-Prüfungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-01-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrlpr_fv\u002Fxml.zip",1225148,"§ 14","14","Gliederung der Prüfungen und Lehrproben","Durchführung der Fahrlehrerprüfung","(1) Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie – für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE – aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.\n(2) Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung vor Durchführung der Lehrproben bestanden sein. Bei der Fachkundeprüfung soll erst der schriftliche und dann der mündliche Teil stattfinden. Die Lehrproben können in beliebiger Reihenfolge vorgesehen werden.","FAHRLPR_FV - Durchführung der Fahrlehrerprüfung - § 14 Gliederung der Prüfungen und Lehrproben\n\n(1) Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie – für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE – aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.\n(2) Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung vor Durchführung der Lehrproben bestanden sein. Bei der Fachkundeprüfung soll erst der schriftliche und dann der mündliche Teil stattfinden. Die Lehrproben können in beliebiger Reihenfolge vorgesehen werden.",{"abschnitt":21},"II. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Nichtöffentlichkeit","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Ordnungsverstöße","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Fahrpraktische Prüfung","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Fachkundeprüfung","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Lehrprobe im theoretischen Unterricht","17",[],false]