[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrlpr_fv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrlpr_fv","Fahrlehrer-Prüfungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-01-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrlpr_fv\u002Fxml.zip",1225143,"§ 9","9","Prüfungstermine","Durchführung der Fahrlehrerprüfung","Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Fahrlehreranwärter oder Bewerber. Es kann diese Tätigkeiten auf die Geschäfts- oder Verwaltungsstelle des Prüfungsausschusses übertragen. In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte und die Lehrproben jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.","FAHRLPR_FV - Durchführung der Fahrlehrerprüfung - § 9 Prüfungstermine\n\nDas vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Fahrlehreranwärter oder Bewerber. Es kann diese Tätigkeiten auf die Geschäfts- oder Verwaltungsstelle des Prüfungsausschusses übertragen. In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte und die Lehrproben jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.",{"abschnitt":21},"II. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 8 des Fahrlehrergesetzes)","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Beschlussfähigkeit und Abstimmung","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Örtliche Zuständigkeit","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Rücktritt","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Ordnungsverstöße","11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12","Nichtöffentlichkeit","12",[],false]