[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fahrmausbv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fahrmausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur\u002Fzur\nFahrradmonteurin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffahrmausbv\u002Fxml.zip",1225165,"§ 3","3","Zielsetzung der Berufsausbildung",null,"Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 9 und 10 nachzuweisen.","FAHRMAUSBV - § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung\n\nDie in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 9 und 10 nachzuweisen.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Berufsfeldbreite Grundbildung","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsberufsbild","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsrahmenplan","6",[],false]